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„Soll ich nach meinem Tod wirklich Organe spenden?“

Rund um das Thema gibt es immer noch viele Vorurteile – der Tag der
Organspende am 4. Juni bietet Gelegenheit für einen Faktencheck!

Frankfurt am Main/Mainz, 23. Mai 2022. In diesem Jahr findet der Tag der Organspende zum 40. Mal statt. Und obwohl sich die Transplantationsmedizin seit 1983 kontinuierlich weiterentwickelte und sich damit die Chancen für eine erfolgreiche Organübertragung verbessert haben, gibt es immer noch Vorurteile gegenüber einer Organspende in der Bevölkerung. Am Tag der Organspende soll daher informiert und aufgeklärt werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger sich mit dem Thema auseinandersetzen und eine selbstbestimmte und ganz persönliche Entscheidung zur Organspende treffen können. Denn eine solche Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren ist wichtig: Zum einen wird so sichergestellt, dass der eigene Wunsch bezüglich einer Organspende befolgt wird. Zum anderen entlastet dies im Ernstfall die Angehörigen.

Am diesjährigen Tag der Organspende kommen Organempfängerinnen und Organempfänger, Angehörige von Spendern, Menschen, die auf ein Organ warten sowie Institutionen und Vereine zusammen und beantworten Fragen rund um die Organspende und Transplantation. Die häufigsten Fragen und Vorbehalte, die sie immer wieder hören, haben wir zusammengetragen:

Ich bin mir nicht sicher, ob alles für mich getan wird, wenn ich lebensbedrohlich erkranke und einen Organspendeausweis habe?
Diese Sorge ist völlig unbegründet. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich um das Leben des Patienten bemühen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun. Manchmal kann die Patientin oder der Patient trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. Mitunter tritt der Tod dabei durch den unumkehrbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ein, auch Hirntod genannt. Kreislauf und Atmung können nur noch künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten werden. Nur bei dieser kleinen Gruppe von Verstorbenen stellt sich die Frage einer Organspende.

Bin ich automatisch Organspender, wenn ich auf der Intensivstation liege?
Nein. Für eine postmortale Organspende müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Einerseits muss der irreversible Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Dazu führen zwei entsprechend qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte unabhängig voneinander mehrere Untersuchungen durch. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme oder an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen. Andererseits muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen. Dies kann eine schriftliche Einverständniserklärung des Spenders (z. B. Organspendeausweis oder Patientenverfügung) sein oder sie kann durch eine Person erfolgen, der die Entscheidung übertragen wurde. Andernfalls werden die Angehörigen um eine Entscheidung nach dem mündlichen oder dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebeten.

Bereits mit 60 Jahren bin ich bestimmt schon zu alt, um Organe zu spenden?
Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Organspende. Was zählt, ist die jeweilige Funktionsfähigkeit der Organe. Diese hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme. Die bisher älteste Organspenderin Deutschlands war 98 Jahre alt und ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden.

Komme ich überhaupt als Organspender in Frage, wenn ich eine chronische Erkrankung habe?
Eine Organentnahme wird in der Regel nur dann ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute maligne Tumorerkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen. So kann es beispielsweise sein, dass ein Typ-1-Diabetiker zwar seine Bauchspeicheldrüse nicht spenden kann, aber möglicherweise andere Organe.

Die COVID-19-Pandemie ist noch nicht vorbei. Da kann es doch passieren, dass mit den gespendeten Organen SARS-CoV-2 weitergegeben wird?
Die ausgiebigen medizinischen Untersuchungen im Vorfeld einer Organspende umfassen auch den Test auf SARS-CoV-2. Fällt dieser positiv aus, wird die Transplantation einer Lunge nach wie vor kritisch gesehen und aktuell nicht empfohlen. Bei allen anderen Organen ist laut den neuesten Empfehlungen von Experten in einem Papier der Bundesärztekammer bei sorgfältiger Spender- und Empfängerauswahl eine Transplantation durchführbar, wobei in jedem Fall eine individuelle Nutzen- und Risikoabwägung durch die Transplantationszentren vorausgehen muss und der Empfänger darüber aufzuklären ist.

Lohnt sich eine Transplantation überhaupt für die Empfänger?
Eine Organtransplantation kommt immer dann für einen Menschen in Frage, wenn ein lebensnotwendiges Organ seine Funktion im Körper nicht mehr aufrechterhalten kann und es dafür auch keine andere Therapiemöglichkeit mehr gibt. So ist für Patienten, deren Leber, Lunge oder Herz endgültig versagt, eine Transplantation derzeit die einzige Behandlungsmöglichkeit. Rund 9.000 schwer kranke Menschen stehen derzeit in Deutschland auf der Warteliste für ein Organ. Zwar birgt jede Transplantation neben dem Risiko einer Abstoßungsreaktion auch Risiken im Hinblick auf die Übertragung von Erkrankungen. Doch für die Patienten auf den Wartelisten geht es um das Überleben und die Chance, wieder mehr Lebensqualität zu gewinnen. Grundsätzlich gelten für die Organspende und die Transplantation hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards, damit die Risiken für die Übertragung von Krankheiten möglichst ausgeschlossen werden.

Kann die Familie nach der Organspende noch einmal in Ruhe Abschied nehmen?
Während und nach der Organentnahme ist der pietätvolle und respektvolle Umgang mit dem Verstorbenen selbstverständlich. Da eine Organspende unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation erfolgt, verschließen die Chirurgen im Anschluss auch die Operationswunden sorgfältig und übergeben den Spender in würdigem Zustand. Er wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet, sodass die Angehörigen sich nach der Organentnahme in gewünschter Weise von dem Verstorbenen verabschieden können.

Mehr Informationen unter
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Pressekontakt:
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Susanne Venhaus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christine Kornhaas, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
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Tel.: +49 69 677 328 9400 oder -9411, -9413, -9415 Fax: +49 69 677 328 9409
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